Neue Winterreifenpflicht
BMVBS/DEKRA Für alle PKW und LKW in Deutschland gilt in Zukunft Winter- reifenpflicht. Der Bundesrat stimmte einer von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten entsprechenden Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu. Die neue Regelung schreibt vor, bei welchen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Bei Verstößen drohen Bußgelder ab 20,00 €, bei Behinderung 40,00 € und ein Punkt in Flensburg.
Nach einer aktuellen DEKRA Umfrage sind neun von zehn deutschen Autofahrern für eine Winterreifenpflicht. 93 % der 1.700 Befragten sind dafür. Nach ihrer aktuellen Handhabung gefragt, gaben 85 % der Autofahrer an, ab Herbst generell mit Winterreifen zu fahren. 11 % der Autofahrer bejahen Ganzjahresreifen.
Die Neuregelung ist am 3.12.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet und in Kraft getreten. Für PKW- und LKW-Fahrer gilt ab jetzt:
- Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den winterlichen Wetter- verhältnissen. Bei solchen Wetterverhältnissen kann bei Verwendung von Sommerreifen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden.
- Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht (z.B. von Oktober bis April) wird es nicht geben. Die Wetterverhältnisse in Deutschland sind dafür zu unterschiedlich.
- Die Vorschrift stellt klar, dass ausschließlich das Fahren mit Winterreifen vorgeschrieben ist. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommer- reifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.
- Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen da- runter.
- Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekenn- zeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol).
- M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
- Das Profil der Lauffläche von M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und / oder Stollen gekennzeichnet. Diese sind durch größere Zwischenräume voneinander getrennt als bei normalen Reifen.
- Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und LKW) der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Hintergrund: Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als PKW-Som- merreifen und sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet.
- Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von den Vorschriften ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet.
Kontakt für weitere Informationen: Tilman Vögele-Ebering Telefon +49 (0) 711 78 61-21 22
Tilman.Voegele-Ebering@dekra.com
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